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   LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 7 AS 245/18   

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LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 7 AS 245/18 (https://dejure.org/2022,4175)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21.02.2022 - L 7 AS 245/18 (https://dejure.org/2022,4175)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21. Februar 2022 - L 7 AS 245/18 (https://dejure.org/2022,4175)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 7 AS 245/18
    Für das Begehren des Klägers (§ 123 SGG) auf Aufhebung des gegenständlichen Bescheids und Verurteilung zu höheren als ihm bisher vorläufig bewilligten und erbrachten Leistungen ist die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 SGG) statthaft (vgl. z.B. BSG v. 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R - Rn. 11 unter Bezug auf BSG v. 08.02.2017 - B 14 AS 22/16 R - Rn. 10 f.) .

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - der Bescheid über die abschließende Entscheidung auf einer Schätzung des Einkommens beruht, da in Verfahren nach dem SGB II die isolierte Anfechtung einer abschließenden Entscheidung ohne Geltendmachung dessen, was als Leistung tatsächlich beansprucht wird, prozessual ausgeschlossen ist (vgl. z.B. BSG v. 26.02.2020 - B 14 AS 133/19 B -   Rn. 6 unter beispielhaften Verweis auf BSG v. 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R - Rn. 11 zu    § 41a SGB II i.d.F. des Gesetzes v. 26.07.2016, BGBl. I S. 1824, da das dort Ausgeführte sinngemäß für die Rechtslage davor ebenfalls gelte) .

    Dem entsprechend sind bei fehlender Mitwirkung i.S.d. § 3 Abs. 6 Alg II-V von Amts wegen Ermittlungen zu den Grundlagen einer Schätzung anzustellen und die dazu maßgeblichen Überlegungen im Bescheid über die abschließende Bewilligung im Einzelnen wiederzugeben (vgl. z.B. BSG v. 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R - Rn. 42) .

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 7 AS 245/18
    Sie ist so exakt vorzunehmen, wie dies bei noch verhältnismäßigem Verwaltungsaufwand möglich ist, und nur dann nicht zu beanstanden, wenn sie auf sorgfältig ermittelten Tatsachen gründet und nachvollziehbar ist, weil sie insbesondere nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (zur Schätzung nach § 28f Abs. 2 Satz 3 SGB IV vgl. z.B. BSG v. 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R - Rn. 39) .

    Für die gerichtliche Überprüfung der Schätzung ist auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzustellen (zu § 3 Abs. 6 Alg II-V vgl. z.B. Mecke, a.a.O.,    § 13 Rn. 72 i.V.m. 46; zur Schätzung nach § 28f Abs. 2 Satz 3 SGB IV vgl. z.B. BSG v. 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R - Rn. 37, 39 f.) .

    Gleichwohl war der gegenständliche Bescheid nicht aufzuheben, da er sich nach den vorinstanzlichen Ermittlungen aus anderen Gründen als materiell-rechtlich richtig erweist (zur Aufhebung eines auf nicht ausreichender Sachverhaltsermittlung beruhenden Verwaltungsakts nur dann, wenn er auch materiell-rechtlich falsch ist, vgl. z.B. z.B. BSG v. 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R - Rn. 39) .

  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2016 - L 13 AS 5120/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - selbstständige

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 7 AS 245/18
    Diese Schätzbefugnis ermöglicht keine, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare, Ermessensentscheidung (§ 39 Abs. 1 SGB I, § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG) des Beklagten, sondern nur eine gebundene, gerichtlich uneingeschränkt überprüfbare Entscheidung (vgl. z.B. Mecke in: Eicher, SGB 11, 3. Aufl., § 13 Rn. 72 i.V.m. 46 und - dem folgend - LSG Baden-Württemberg v. 24.05.2016 - L 13 AS 5120/14 - Rn. 37) .

    Weiterhin hat der Beklagte den Kläger vor der Schätzung nicht angehört (zum Erfordernis vgl. z.B. Mecke, a.a.O., § 13 Rn. 72 i.V.m. 46; LSG Baden-Württemberg v. 24.05.2016 -   L 13 AS 5120/14 - Rn. 37) , da sich das einen entsprechenden Hinweis enthaltene Schreiben vom 29.05.2012 auf das Schreiben vom 16.03.2012, dieses sich auf das Schreiben vom 23.02.2012, dieses sich wiederum auf das "Einkommen in den Bewilligungszeiträumen 2008 / 2009 / 2010 / 2011" bezog (vgl. bereits oben) und der hier teilweise erfasste Bewilligungszeitraum von November 2011 bis April 2012 zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet gewesen ist.

    Dabei kann dahinstehen, ob die Schätzung des Beklagten durch das SG "geheilt" werden konnte (dies offenbar ablehnend z.B. Mecke, a.a.O., § 13 Rn. 71, wonach nur überprüft werden könne, ob die Schätzung als solche ordnungsgemäß durchgeführt worden ist; daran wiederum - für den Fall einer sog. reinen bzw. isolierten Anfechtungsklage anknüpfend - z.B. LSG Baden-Württemberg v. 24.05.2016 - L 13 AS 5120/14 - Rn. 40 ff.; wohl ebenso für die Schätzung nach § 2 Abs. 7 Alg II-V z.B. Lange in: Eicher u.a., 5. Aufl., § 13 Rn. 49) , da der Kläger hier nicht nur die Aufhebung des gegenständlichen Bescheids, sondern abschließend höhere als ihm vorläufig bewilligte und erbrachte Leistungen begehrt.

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 7 AS 245/18
    Einkommen aus selbständiger Arbeit und Gewerbewerbetrieb ist nach § 3 Alg II-V zu berechnen, ohne dass es hier einer Abgrenzung beider Einkommensarten (zu deren Bestimmung nach den Begriffen des Steuerrechts vgl. z.B. BSG v. 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R - Rn. 19) bedarf, da die Berechnungsvorschriften dieselben sind (vgl. z.B. Lange in: Eicher u.a., SGB 11, 5. Aufl., § 13 Rn. 51) .

    Wenn Einkommensverhältnisse im streitgegenständlichen Zeitraum nach Ausschöpfung sämtlicher verfügbarer Erkenntnisquellen nicht mehr aufgeklärt werden können und keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine realistische Schätzung vorhanden sind, darf eine Beweislastentscheidung getroffen und kann eine Person, die ihre Hilfebedürftigkeit geltend macht, so behandelt werden, als ob ihre Hilfebedürftigkeit durchgehend nicht vorgelegen hätte (vgl. hierzu z.B. BSG v. 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R - Rn. 29 ff.; zur objektiven Beweislast im sozialgerichtlichen Verfahren vgl. weiterhin z.B. BSG v. 11.07.2019 - B 14 AS 51/18 R - Rn. 35) .

  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Pauschalmiete inklusive

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 7 AS 245/18
    Eine rechtmäßige Schätzung setzt die Ermittlung und Benennung der Schätzungsgrundlagen voraus, sie darf nicht "völlig in der Luft hängen" (zu den Anforderungen an Schätzungen im Rahmen der Bedarfsbemessung vgl. z.B. BSG v. 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R - Rn. 23) .
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 7 AS 245/18
    Dahinstehen kann unter diesen Umständen, ob der Bedarf für Unterkunft und Heizung (§ 19 Abs. 1 Satz 3, § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen für die gemietete Wohnung des Klägers anzuerkennen ist, nachdem er diese teils (20 m²) bzw. nahezu ausschließlich (40 m²) gewerblich genutzt habe (vgl. Anlage EKS v. 09.11.2011 bzw. "korrigiert" v. 05.03.2012; vgl. hierzu z.B. BSG v. 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R - Rn. 21, wonach Räume zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht vom Unterkunftsbedarf i.S.d. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II umfasst sind) .
  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 7/20 R

    Sozialleistungen: Betriebskostenerstattungen anrechenbar?

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 7 AS 245/18
    Damit wurde vorgenannter Verwaltungsakt im Bescheid vom 18.12.2012 Gegenstand des Vorverfahrens (§ 86 Halbs. 1 SGG; zur Ersetzung als Abänderung vgl. z.B. BSG v. 24.06.2020 - B 4 AS 7/20 R - Rn. 18) zum Bescheid vom 12.03.2012, da der Kläger gegen den letztgenannten Bescheid Widerspruch erhoben hatte (Schreiben seiner Bevollmächtigten v. 23.03.2012; vom Beklagten unter dem Zeichen     W .... geführt, vgl. Schreiben v. 26.03.2012) .
  • BSG, 12.05.2021 - B 4 AS 88/20 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 7 AS 245/18
    Nur die Monate Januar und Februar 2012 sind noch Streitgegenstand, da der Kläger seine Klage auf diesen Teil des Bewilligungszeitraums (vgl. Erstbescheid v. 15.12.2011 für November 2011 bis April 2012) beschränkt hatte (vgl. Niederschrift v. 18.01.2018, S. 4; zur Zulässigkeit der Beschränkung des Streitgegenstands auf einzelne Monate eines Bewilligungszeitraums vgl. z.B. BSG v. 12.05.2021 - B 4 AS 88/20 R - Rn. 11) , das SG nur über diese Zeit entschieden hat (vgl. SG-Urteil, z.B. S. 2, 6) und der Kläger zeitlich uneingeschränkt sein Begehren auch in der Berufung weiterverfolgt.
  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 51/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 7 AS 245/18
    Wenn Einkommensverhältnisse im streitgegenständlichen Zeitraum nach Ausschöpfung sämtlicher verfügbarer Erkenntnisquellen nicht mehr aufgeklärt werden können und keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine realistische Schätzung vorhanden sind, darf eine Beweislastentscheidung getroffen und kann eine Person, die ihre Hilfebedürftigkeit geltend macht, so behandelt werden, als ob ihre Hilfebedürftigkeit durchgehend nicht vorgelegen hätte (vgl. hierzu z.B. BSG v. 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R - Rn. 29 ff.; zur objektiven Beweislast im sozialgerichtlichen Verfahren vgl. weiterhin z.B. BSG v. 11.07.2019 - B 14 AS 51/18 R - Rn. 35) .
  • BSG, 08.02.2017 - B 14 AS 22/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Anfechtungs- und

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 7 AS 245/18
    Für das Begehren des Klägers (§ 123 SGG) auf Aufhebung des gegenständlichen Bescheids und Verurteilung zu höheren als ihm bisher vorläufig bewilligten und erbrachten Leistungen ist die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 SGG) statthaft (vgl. z.B. BSG v. 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R - Rn. 11 unter Bezug auf BSG v. 08.02.2017 - B 14 AS 22/16 R - Rn. 10 f.) .
  • BSG, 30.06.2021 - B 4 AS 70/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - wiederkehrende oder

  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 1/20 R

    Zulässigkeit einer Klage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Regress

  • BSG, 24.06.2021 - B 7 AY 3/20 R

    Asylbewerberleistungen - Analogleistungen - Nichterfüllung der Vorbezugszeit -

  • BSG, 26.02.2020 - B 14 AS 133/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2023 - L 5 AS 942/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Die Einkommens- und Vermögenssituation ab dem Monat der Aufnahme der Tätigkeit bei der M. konnte damit aus Gründen, die in der Sphäre des Klägers liegen, nicht weiter aufgeklärt werden, so dass ist von einer fehlenden Hilfebedürftigkeit in den streitigen Monaten auszugehen ist (BSG, a.a.O.; Urteil vom 28. August 2007 - B 7 / 7a AL 10/06 R - juris, Rn. 17; LSG Hamburg, Urteil vom 17. März 2022 - L 4 AS 371/20 - juris; i.E. auch LSG Sachsen, Urteil vom 21. Februar 2022 - L 7 AS 245/18 - juris, Rn. 42).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2023 - 13 SB 942/21
    Die Einkommens- und Vermögenssituation ab dem Monat der Aufnahme der Tätigkeit bei der M. konnte damit aus Gründen, die in der Sphäre des Klägers liegen, nicht weiter aufgeklärt werden, so dass ist von einer fehlenden Hilfebedürftigkeit in den streitigen Monaten auszugehen ist (BSG, a.a.O.; Urteil vom 28. August 2007 - B 7 / 7a AL 10/06 R - juris, Rn. 17; LSG Hamburg, Urteil vom 17. März 2022 - L 4 AS 371/20 - juris; i.E. auch LSG Sachsen, Urteil vom 21. Februar 2022 - L 7 AS 245/18 - juris, Rn. 42).
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